Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Domaine du Bocq - für touristische Aufenthalte

Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In den vorliegenden Bestimmungen und Bedingungen

a. Campingausrüstung: Zelt, Faltcaravan, Campingwagen, Reisewohnwagen usw;
b. Standort: jede Möglichkeit der Platzierung für ein Campingmittel muss im Vertrag angegeben werden;
c. Touristischer Stellplatz: ein Stellplatz, der für einen Zeitraum von höchstens einem Monat für Campingzwecke zur Verfügung steht;
d. Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder der Verein, der die Website für den Urlauber bereitstellt;
e. Erblasser: die Person, die den Vertrag mit dem Unternehmer über das Grundstück abschließt;
f. Mitantragsteller: die ebenfalls in der Vereinbarung angegebene(n) Person(en);
g. Dritte: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder Miturlauber ist/sind;
h.
Vereinbarter Preis: das Entgelt für die Nutzung der touristischen Stätte, wobei anhand einer Preisliste anzugeben ist, was nicht im Preis enthalten ist;
i.
Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des gemieteten Stellplatzes und der Transportmittel, die Einrichtungen und die Regeln des Aufenthalts;
j. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthaltes;
k. Ein Streitfall: wenn eine vom Urlauber an den Unternehmer gerichtete Beschwerde nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wird.

Artikel 2: Inhalt des Abkommens

  1. Der Unternehmer stellt dem Erholungssuchenden das vereinbarte Grundstück für den vereinbarten Zeitraum zu Erholungszwecken, d.h. nicht zum ständigen Aufenthalt, zur Verfügung; dieser erwirbt damit das Recht, darauf ein Campingmittel der vereinbarten Art und für die angegebenen Personen aufzustellen.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber vorher schriftliche Informationen zu erteilen, auf deren Grundlage der Vertrag auch geschlossen wird. Der Unternehmer wird den Urlauber stets rechtzeitig schriftlich über Änderungen informieren.
  3. Weichen die Angaben erheblich von den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben ab, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
  4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die in den dazugehörigen Informationen festgelegten Regeln zu beachten. Er sorgt dafür, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, die Vereinbarung und die in den begleitenden Informationen niedergelegten Regeln einhalten.
  5. Sollten die Bestimmungen des Vertrages und/oder die dazugehörigen Informationen im Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unberührt davon bleibt, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, in denen von diesen Bedingungen zu Gunsten des Urlaubers abgewichen wird.
  6. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Urlauber diesen Vertrag mit dem Einverständnis seines möglichen Partners abschließt.

Artikel 3: Dauer und Ablauf des Abkommens

Der Vertrag endet von Rechts wegen am Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 4: Preis und Preisänderung

  1. Der Preis wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt werden. Der Kunde ermächtigt den Unternehmer, offensichtliche Preisfehler zu korrigieren.
  2. Entstehen nach der Festlegung des Preises aufgrund einer Erhöhung der Kosten auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten infolge einer Erhöhung der Kosten und Abgaben, die unmittelbar den Platz, die Campingmittel oder den Urlauber betreffen, so können diese auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden.

Artikel 5: Zahlung

  1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nicht anders vereinbart, unter Berücksichtigung der vereinbarten Zeiträume.
  2. Wenn der Urlauber die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung geleistet hat, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 

Artikel 6: Annullierung

  1. Im Falle einer Stornierung hat der Urlauber eine Vergütung an den Unternehmer zu zahlen. Dies bedeutet
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 3 Monaten bis 31 Tagen vor dem Beginn der Reise, 30% des vereinbarten Preises;
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor Beginn der Reise werden 40% des vereinbarten Preises fällig;
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 bis 2 Tagen vor dem Beginn der Reise werden 50% des vereinbarten Preises fällig;
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen werden 100% des vereinbarten Preises fällig;
  • Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag des Aufenthalts in Rechnung gestellt.
  1. "Nicht auftauchen"

Ein Nichterscheinen gilt als erfolgt, wenn der Buchende nicht bis 20.00 Uhr am angegebenen Tag erschienen ist, es sei denn, es wurde per E-Mail oder telefonisch etwas anderes vereinbart. Bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise vom Ort und/oder von der Unterkunft wird 100% Ihre Buchungsgebühr zurückerstattet. Wenn der Kunde nicht auf dem Domaine du Bocq erscheint, ohne dass er über eine Verspätung informiert wurde, behält sich das Domaine du Bocq das Recht vor, den Stellplatz oder die Unterkunft am nächsten Anreisetag ab 14 Uhr neu zuzuweisen.

  1. Die Vergütung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückgezahlt, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben reserviert wird.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung von Campingmitteln und/oder des dazugehörigen Stellplatzes durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmers gestattet.
  2. Die Erlaubnis kann an Bedingungen geknüpft werden, die dann im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers

Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum.

Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines schuldhaften Mangels und/oder einer unrechtmäßigen Handlung

  1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
  2. Wenn der Urlauber, der/die Miturlauber und/oder der/die Dritte(n) trotz vorheriger (schriftlicher) Abmahnung die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen, die in den dazugehörigen Informationen und/oder behördlichen Vorschriften festgelegten Regeln nicht oder nicht ausreichend erfüllt/erfüllen, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Unternehmer nach Kriterien der Angemessenheit und Billigkeit die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann;
  3. Wenn der Urlauber trotz vorheriger (schriftlicher) Abmahnung den Unternehmer und/oder andere Urlauber belästigt oder die gute Stimmung auf dem Gelände oder in unmittelbarer Nähe des Geländes stört;
  4. Für den Fall, dass der Urlauber trotz vorheriger (schriftlicher) Abmahnung durch die Nutzung des Campingplatzes und/oder seiner Campingmittel gegen die Bestimmung des Campingplatzes verstößt;
  5. Für den Fall, dass die Campingausrüstung des Urlaubers nicht den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entspricht.
  6. Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, muss er den Urlauber in einem persönlich zugestellten Brief oder mündlich darüber informieren. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Abmahnung verzichtet werden.
  7. Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass sein Stellplatz und/oder sein Campingmittel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und das Gelände verlassen wird.
  8. Räumt der Urlauber seinen Stellplatz nicht, so ist der Unternehmer berechtigt, den Stellplatz gemäß Artikel 10 Absatz 2 zu räumen.
  9. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.

Artikel 10: Räumung

  1. Bei Beendigung des Vertrages muss der Urlauber den Stellplatz spätestens am letzten Tag des Vertragszeitraums leer und vollständig aufgeräumt hinterlassen.
  2. Falls der Urlauber seine Campingmittel nicht entfernt, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz nach schriftlicher Abmahnung und unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen ab dem Tag des Zugangs der Abmahnung auf Kosten des Urlaubers zu räumen, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 Absätze 2 und 3. Etwaige Lagerkosten, soweit diese angemessen sind, gehen zu Lasten des Urlaubers.

Artikel 11: Gesetze und Verordnungen

  1. Der Urlauber hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm aufgestellte Campingmittel sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für seinen Betrieb an das Campingmittel gestellt werden (können).
  2. Je nach Standort sind LPG-Anlagen nur dann zulässig, wenn sie in Kraftfahrzeugen untergebracht sind, die von der staatlichen Straßenverwaltung genehmigt wurden.
  3. Ist der Urlauber verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen gemäß den kommunalen Brandschutzvorschriften zu ergreifen, z. B. ein zugelassenes Feuerlöschgerät bereitzuhalten, so hat er diese Vorschriften strikt einzuhalten.

Artikel 12: Instandhaltung und Bau

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, das von ihm aufgestellte Campingmittel und den dazugehörigen Platz in demselben Zustand zu halten
  3. Es ist dem Urlauber, Miturlauber(n) und/oder Dritten nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Antennen zu errichten, Zäune oder Trennwände aufzustellen oder Bauten oder andere Einrichtungen jeglicher Art in der Nähe, auf, unter oder um das Campinggelände zu errichten.
  4. Der Urlauber bleibt jederzeit dafür verantwortlich, dass die Campingmittel und die in Absatz 3 genannten Einrichtungen beweglich bleiben.

Artikel 13: Haftung

  1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Personenschäden und Tod ist auf einen Höchstbetrag von 455.000 € pro Ereignis begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich dafür zu versichern.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, einen Diebstahl oder eine Beschädigung auf seinem Betriebsgelände, es sei denn, dies ist die Folge eines Fehlers, der dem Unternehmer zuzurechnen ist.
  3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungsbedingungen oder anderen Formen höherer Gewalt.
  4. Der Unternehmer haftet für Störungen in seinem Versorgungsbereich, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Störungen stehen im Zusammenhang mit der Leitung ab der Abnahmestelle des Urlaubers.
  5. Der Urlauber haftet für Störungen des von der Übernahmestelle aus gezählten Teils der Versorgungsleistungen, es sei denn, es handelt sich um höhere Gewalt.
  6. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch eine Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, von Mitreisenden und/oder von Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, den Mitreisenden und/oder Dritten zugerechnet werden können.
  7. Nach einer Meldung eines Urlaubers über eine von anderen Urlaubern verursachte Belästigung ist der Unternehmer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.